Amulanter Pflegedienst, Sicher-Sozial

Leistungen der Sicher und Sozial Dienste

Pflege mit Qualität

Unser Pflegedienst wird turnusmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen überprüft. Die Ergebnisse sind im Internet veröffentlicht. Gerne erhalten Sie auch von uns die Unterlagen darüber.

 

Die Grundpflege im Sinne SGB XI

  • Hilfe bei der Körperpflege

Die Körperpflege orientiert sich an den persönlichen Gewohnheiten unserer Patienten. Unser besonderes Augenmerk richten wir auf die Wahrung der Intimsphäre. Die Körperpflege umfasst das Waschen, Baden oder/und Duschen, ggf. unter Einsatz von Hilfsmitteln, Haut- und Nagelpflege, Zahnpflege, Rasur.

  • Hilfe bei der Ernährung

Wir unterstützen und richten uns nach den speziellen Bedürfnissen und Wünschen unserer Patienten. Notwendige Diätkosten werden berücksichtigt.
Die Hilfe umfasst eine patientenbezogen Zubereitung der Mahlzeiten und Unterstützung bei der Aufnahme der Nahrung. Hierzu gehören alle Tätig-keiten die der unmittelbaren Vorbereitung dienen und die Nahrungsaufnahme ermöglichen.

  • Hilfe bei der Mobilität

Wir fördern die Beweglichkeit und gleichen Bewegungsdefizite aus. Wir schützen sturzgefährdete Patienten durch gezielte Prophylaxen, so weit als möglich. Insbesondere auch Beratung bei der Wohnungsanpassung.

  • Hilfe bei der persönlichen Lebensführung

Wir setzen uns für ein selbstbestimmtes, selbständiges und menschen-würdiges Leben unserer Patienten ein. Wir gleichen den Hilfebedarf bei der persönlichen Lebensführung aus, soweit dies nicht durch das soziale Umfeld (Angehörige, Betreuer ) geschieht und möchten die Lebensfreude fördern und erhalten.
Wir legen Kontakt zu Betreuungsvereinen, Nachbarschaftshilfen, etc.

Wir unterstützen unsere Patienten in Krisensituationen und begleiten sie in persönlichen Angelegenheiten.

Kostenlose umfassende Beratung vor Pflegebeginn

Wir unterstützen Sie

  • Kostenlose umfassende Beratung vor Pflegebeginn
  • Beratung und Anleitungen pflegender Angehörigen
  • Planung der Pflege nach den Bedürfnissen und Wünschen der Patienten nach anerkannten Pflegestandards

Die medizinischen Behandlungspflege SGB V

Zusammenarbeit zwischen den behandelnden Ärzten der Patienten/innen und den Pflegefachkräften. Voraussetzungen:

  • die Maßnahme ist von dem behandelnden Arzt verordnet und schriftlich  dokumentiert
  • die persönliche Durchführung durch den Arzt ist nicht erforderlich

Die Leistungen

  • Stellen und verabreichen von Medikation aller Art
  • Wundversorgung aller Art
  • Blutdruck,- Puls,- Blutzucker,- Körpertemperaturmessungen
  • Sauerstoffgabe
  • Absaugen von Nasen-/ Rachenraum
  • Inhalation
  • Verabreichung von Sondenkost
  • Pflege und Verbandswechsel bei liegenden PEG-Sonde
  • Pflege und Versorgung des Dauerkatheters
  • Katheterisieren
  • Pflege und Versorgung bei Stoma
  • Injektionen